Am 4. August 2020 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union eine neue Beschränkung für Diisocyanate veröffentlicht (2020/1149). Diese Beschränkung gilt nach einer Übergangszeit von 3 Jahren ab dem 24.August 2023.
Polyurethan (PU)-Produkte werden durch die Reaktion von Isocyanaten und Polyolen hergestellt, daher ist diese Beschränkung besonders für industrielle und gewerbliche Anwender von PU-Produkten relevant.
Polyurethan (PU) ist beispielsweise oftmals in Klebern, Schäumen oder Grundierungen enthalten.
Das bedeutet konkret, dass Verwender von Polyurethanprodukten (PU), die Diisocyanate enthalten, diese Produkte nach dem 24. August 2023 nur dann beziehen und verarbeiten können, wenn sie die erfolgreiche Teilnahme an Schulungsmaßnahmen belegen können. Diese Schulungen sollen, die von Diisocyanaten ausgehenden Gefahren verdeutlichen und die Anwender dazu bewegen, die notwendigen Schutzmaßnahmen einzuhalten.
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